Bauphysik
Dampfdiffusionsberechnung
ist ein Verfahren der Bauphysik, mit dem man ermittelt, ob und wo in einer Baukonstruktion Tauwasser anfällt.
Während der Kondensations- oder Tauperiode im Winter (Außenklima −5 °C und 80 % rel. F. / Innenklima 20 °C und 50 % rel. F., Dauer 90 Tage) reichert sich bei den meisten Konstruktionen eine Kondensatmenge im Bauteil an. Diese Tauwassermenge muss in der Verdunstungsperiode im Sommer (Klima innen und außen 12 °C und 70 % rel. F., Dauer 90 Tage) wieder austrocknen.
Berechnung der Bauteile nach ÖNORM B 8110-2 (Glaser-Verfahren)
Wichtig ist es zu wissen, wo sich der Taupunkt in der Konstruktion befindet und ob ein auftretendes Kondensat wieder austrocknen kann. Diese Berechnungen sind als Grundlage in der Planung, Ausführungsdetails oder auch in der Sanierung wichtig, um spätere Schäden vermeiden zu können.
Die von mir ausgearbeiteten Berechnungen werden neben der graphischen Temperaturkurve auch die Berechnung der Kondensatmenge samt Austrocknungsverlauf erstellt.
Schallschutz
Der Schallschutz wird mittels der ÖNORM B 8115 berechnet und die Grenzwerte werden in der OIB 5 – Richtlinie (Österreichisches Institut für Bautechnik) geregelt.
Die Grenzwerte, welche in der OIB 5 Richtlinie in den jeweiligen Ausgaben geregelt sind, werden von den jeweiligen Bundesländern in Österreich in unterschiedliche Ausgaben der OIB Richtlinie als verbindlich erklärt.
Zu unterschieden wird:
- Luftschall (in Luft ausbreitender Schall)
- Körperschall (in festen Stoffen sich ausbreitender Schall)
- Trittschall (Schall, der beim Begehen einer Decke als Körperschall entsteht und teilweise als Luftschall abgestrahlt wird)
Folgende Schallschutzberechnungen kann ich anbieten:
- Luftschallschutz von Bauteilen
- Luftschallschutz im Gebäudeinneren
- Luftschallschutz durch Außenbauteilen
- Trittschallschutz
Berechnung für Wohnbauten, Heime, Hotels, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Kurgebäude
- für Bürogebäude & Verwaltungsgebäuden
- für Reihenhäuser & Mehrparteien Wohngebäude
Die Berechnung erfolgt mittels Lärmkarten und entsprechend der ÖNORM B 8115-2
Für die Baueinreichung ist ein Schallschutznachweis verbindlich vorgeschrieben. In wenigen Fällen gibt es Ausnahmen hinsichtlich der Vorlage des Schallschutznachweises, welche in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt ist.
Ich biete Schallschutzberechnungen für alle Bundesländer in Österreich an!
Thermographie - Sommertauglichkeit:
Wollten Sie schon immer wissen, wo die Schwachstellen in Bauteilen sind und wo noch Handlungsbedarf besteht?
Es können Auffälligkeiten aufgespürt und dokumentiert werden, wie z.B
- Überprüfung von Wärmedämmungen
- Auffinden von Wärmebrücken
- Fehlerhafte Anschlüsse an der Fassade
- Ursachenforschung Schimmelbildung
- Überprüfung von Abdichtungen
- Einbindung in Energieberatungen
Sommertauglichkeit
Berechnung der Sommertauglichkeit von Gebäuden oder auch Gebäudeteilen samt Ermittlung der speicherwirksamen Massen entsprechend der ÖNORM B 8110-3
Aufgrund dieser Berechnung können Anpassungen des Gebäudes in Form von verschiedenen Verschattungseinrichtungen und Vorschläge zur Verbesserung zur Erreichen der Sommertauglichkeit zu erarbeiten.