Gutachten
Gerichtsgutachten
Im Zuge von Gerichtsverfahren wird in der Regel zumeist ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in dem jeweiligen Fachgebiet zur Gutachtenerstellung herangezogen. Hierbei hat er sich an den Beweisbeschluss zu halten und bedient sich bei der Gutachtenerstellung neben seinem überdurchschnittlichen Fachwissen, den Regelwerken, einer fundierten Literatur, dem Stand der Technik und auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Privatgutachten
Hierbei handelt es sich um Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtauftrages für private Auftraggeber erstellt werden.
Diese Privatgutachten können auch von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, die auch mit dem Rundsiegel unterfertigt werden und somit auch für den Auftraggeber eine Qualitätssicherung darstellt.
Die zentrale Aufgabe eines Sachverständigen umfasst die Erstellung von Gutachten, wobei der Sachverhalt gründlich erhoben, nachvollziehbar und in einer klaren Sprache ausgearbeitet werden muss.
Privatgutachten können bereits im Vorfeld zur Feststellung von Abweichungen des Leistungsvertrages während der Bauphase bzw. vor oder nach Abschluss der Bauarbeiten erstellt werden.
Im Streitfall können auch Privatgutachten für einen außergerichtlichen Vergleich dienen bzw. auch als Beweismittel im gerichtlichen Verfahren eingebracht werden.
- Bauzustandsgutachten zur Feststellung des Bauzustandes
- Schadensermittlung
- Feuchtigkeitsuntersuchung
- Thermographie
- Sanierungskonzepte
- Kostenschätzung