Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Der Energieausweis zeigt auf den ersten Blick, wie viel Energie zum Beheizen des Wohngebäudes notwendig ist.
Die wichtigste Kennzahl, die aus dem Energieausweis herauslesbar ist, ist der Heizwärmebedarf (HWB) in kWh pro m² Bruttogeschoßfläche (Wohnungsfläche und Wanddicke) und Jahr.
Dieser Wert wird als Energiekennzahl bezeichnet und gibt Auskunft über die thermische Qualität der Gebäudehülle.
Wann wird er benötigt?
- Bei der Einreichung um Baubewilligung
- Bei der Einreichung um Förderung eines Neubaus
- Bei der Einreichung um Förderung einer Sanierung
(mehr als 25 % der Gesamtnutzfläche) - Bei Verkauf bzw. Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung
Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.
Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten.
Wie lange gilt der Energieausweis?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.